Dieser Lizenzvertrag gilt zwischen Ihnen (Endnutzer, Lizenznehmer) und dem Hersteller der Software.
Die Software umfasst das Software-Programm, deren elektronische Dokumentation
und (soweit vorhanden) Datenträger.
Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen,
die in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages
ist deswegen nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich
brauchbar ist.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie diese
Software installieren, benutzen, lizenzieren oder weitergeben. Durch Installation,
Benutzung, Lizenzierung oder Weitergabe der Software erklären Sie Ihr Einverständnis
mit diesem Lizenzvertrag.
Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt,
die Software zu installieren, zu benutzen, zu lizenzieren oder weiterzugeben.
1. Nutzungsrecht
Es existieren zwei Lizenztypen: Freeware und Shareware.
1.1 Shareware-Software
1.1.1 Shareware-Testversion
Die frei erhältliche Shareware-Testversion dient ausschließlich zur Begutachtung
des Gebrauchswerts. Sie darf für einen einmaligen Zeitraum von 28 Tagen
kostenlos zu Testzwecken verwendet werden.
Soll die Software nach Ablauf des Testzeitraums weiter verwenden,
so muss eine Nutzungslizenz für die Vollversion erworben werden.
Soll die Software nicht weiterverwendet werden, so muss sie komplett deinstalliert
und gelöscht werden. Eine Verwendung ohne Nutzungslizenz über den
Testzeitraum hinaus stellt eine Verletzung des Lizenzvertrags dar und wird sowohl
straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.
1.1.2 Lizenzierte Vollversion
Durch Erwerb einer Nutzungslizenz erhält der Endbenutzer die lizenzierte
Vollversion und das Recht, die Software sowie alle Updates, die innerhalb von
12 Monaten nach der Lizenzierung erscheinen, gemäß diesen Bestimmungen
unbefristet zu nutzen. Eine Verletzung des Vertrages durch den Benutzer führt
zum Erlöschen des Nutzungsrechts.
Eine einzelne Lizenz kann von einer einzelnen Person auf einem oder mehreren
Computern verwendet werden. Alternativ kann die Software auf einem einzelnen
Computer installiert werden und zu verschiedenen Zeiten von verschiedenen Personen
verwendet werden. Nur eine dieser Varianten ist zulässig.
Arbeiten mehrere Personen auf unterschiedlichen Rechnern mit der Software, so
ist für jeden Rechner auf dem das Programm installiert oder verwendet werden
kann, eine Lizenz notwendig.
Bei einigen Produkten erfolgt eine Unterscheidung in Privatlizenz und Firmenlizenz.
Bei diesen sind zusätzlich folgende Punkte zu beachten:
- Privatlizenzen dürfen nur im privaten, nichtkommerziellen Bereich von
Privatpersonen eingesetzt werden.
- Der Einsatz der Software in einem Unternehmen, einer Behörde, einem Verein, einer Stiftung oder durch einen Selbstständigen oder Gewerbetreibenden
bedingt eine Firmenlizenz. Eine Firmenlizenz kann von bis zu 5 Nutzern des Lizenznehmers
verwendet werden. Für mehr als 5 Nutzer sind entsprechend mehrere Firmenlizenzen
notwendig.
Der Hersteller bietet ab Lizensierung mind. 12 Monate kostenlosen Support per E-Mail.
1.2 Freeware-Software
1.2.1 Nichtkommerzielle Nutzung
Freeware-Software darf im privaten, nichtkommerziellen Bereich von Privatpersonen (bis auf Widerruf) kostenlos verwendet werden.
Ist eine Pro-Version der Software verfügbar, so kann der Privatanwender diese bei Bedarf lizenzieren. Für Pro-Versionen gelten die Bestimmungen unter 1.1.2.
1.2.2 Kommerzielle Nutzung
Für den Einsatz von Freeware-Software in einem Unternehmen, einer Behörde, einem Verein, einer Stiftung oder durch einen Selbstständigen oder Gewerbetreibenden
ist (sofern verfügbar) die Pro-Version der entsprechenden Software zu erwerben. Für diese gelten die Bestimmungen unter 1.1.2.
Ist keine Pro-Version der Software verfügbar, so hat der Anwender vor Nutzung Kontakt zum Hersteller aufzunehmen um ein Nutzungsrecht individuell zu vereinbaren.
1.3 Einschränkungen
- Veränderungen, Dekompilierung und Disassemblierung der Software sind
nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht.
- Entwicklung, Weitergabe und Nutzung von Methoden, die dem Ziel dienen, die
Einschränkungen der Testversion zu entfernen sowie die Weitergabe der Vollversion
oder der Lizenzdaten sind nicht zulässig und werden zur Anzeige gebracht.
- Verschenken, Verleih, Vermietung und Verleasung der Software sind nicht zulässig.
2. Urheberrecht
Die Software, die Dokumentation sowie die Programm- und Datenkonzeption sind urheberrechtlich
geschützt.
3. Pflichten und Haftung des Lizenznehmers
Sie sind verpflichtet
- sicherzustellen, dass die lizenzierte Vollversion sowie die Lizenzdaten nicht
in die Hände von Dritten gelangen. Bei Zuwiderhandlung ist ein pauschaler
Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro zu entrichten. Sind höhere Schäden
entstanden, bleiben ein darüber hinausgehender Schadensersatz und strafrechtliche
Schritte vorbehalten.
- die mit der Software erstellten Ergebnisse (z.B. Datensicherungen bei Datensicherungssoftware)
unmittelbar nach Erstellung auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu überprüfen.
- die mit der Software erstellten Ergebnisse und Daten regelmäßig
zu sichern und die Funktionsfähigkeit der Datensicherung zu kontrollieren.
- die Software sowie die zur Freischaltung der Vollversion notwendigen Daten
sicher aufzubewahren. Für den Hersteller besteht keine Verpflichtung, die
einmal bereitgestellte Software oder die Freischaltungsdaten nochmals zur Verfügung zu stellen..
- den Hersteller darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Sie die Vollversion
bzw. die Freischaltung nicht innerhalb von 8 Tagen nach Bestellung und Zahlung
erhalten haben (z.B. wegen eines technischen Problems).
- sicherzustellen, dass dem Hersteller Ihre gültige E-Mail-Adresse bekannt
ist, falls Sie über das Erscheinen kostenloser Updates informiert werden
möchten.
4. Gewährleistung
Die Software wird „wie sie ist" zur Verfügung gestellt.
Der Hersteller übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software bei
Änderung der Arbeitsumgebung oder externer Systemen jederzeit funktionsfähig
bleibt.
Die Verantwortung für die richtige Auswahl und den richtigen Einsatz der
Software, und damit auch für die Folgen, die sich aus dem Einsatz der Software
ergeben, trägt der Lizenznehmer.
5. Widerrufsrecht
Da die lizenzierte Vollversion mittels personalisierter Daten freigeschaltet wird und diese aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, ist eine Rückgabe nicht möglich (vgl. § 312d BGB, Abs. 4). Der Nutzer hat aber die möglichkeit, die Software vor Lizenzierung mittels der Shareware-Testversion ausgiebig zu testen.
6. Haftung
Der Hersteller haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachte Schäden.
Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7. Weitergabe
Nur die Shareware-Testversion sowie Freeware-Software dürfen (bis auf Widerruf) weitergegeben werden. Veröffentlichungen auf Datenträgern und im Internet
innerhalb von Sharewaresammlungen und Zeitschriften sind (bis auf Widerruf)
gestattet, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Die Weitergabe ist nur in vollständiger, unveränderter Form zulässig.
- Für die Software selbst darf keine Bezahlung verlangt werden.
- Es ist ein sichtbarer Link zur Hersteller-Homepage http://www.aborange.de
anzugeben.
- Der Herstellers ist vorab über die Veröffentlichung zu informieren.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Gießen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Gültigkeit
Es gelten der Lizenzvertrag und die Preise in der auf der Hersteller-Homepage
http://www.aborange.de verfügbaren aktuellen Fassung.
10. Sonstiges
Fremde Vertrags- und Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt.
Bei Vertragsrücktritt vor dem zur Verfügung stellen der Vollversion
wird eine Bearbeitungsgebühr von 5€ erhoben.
11. Salvatoresche Klausel
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Sollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit
der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Vereinbarungen treten wirksame Vereinbarungen, die dem Sinn der Absicht der
unwirksamen Vereinbarungen zugunsten des Herstellers am nächsten kommen.